Banner
^

Bußgeldtabelle für Radfahrer


Der Radfahrer an sich ist ein friedlicher, gesetzestreuer Mitbürger.

Aber auch für Radfahrer kann es keinen rechtsfreien Raum geben, obwohl einige schwarze Schafe sich so aufführen.

Woran diese Rowdys nicht denken, es gibt auch Bußgelder für Verstöße, die explizit durch diese schwarzen Schafe verursacht werden.

Autofahrer müssen sich für alles rechtfertigen, während die Rowdy-Radfahrer mit Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten ungeschoren davon kommen.

Und das Ganze wahrscheinlich nur, weil sie nicht identifizierbar sind.

Fahrrad: Verstöße und Bußgelder in der Übersicht

Vorwurf Bußgeld Mit Behinderung Mit Gefährtung Mit Unfall

Radweg nicht benutzt
wo vorgeschrieben

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Radweg  in falscher Richtung befahren(wenn andere Richtung vorhanden)

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt

55 Euro

70 Euro

80 Euro

100 Euro

Vorschriftswidrig einen Gehweg befahren

55 Euro

70 Euro

80 Euro

100 Euro

Nicht freigegebenen gekennzeichneten Gehweg/Fußgängerzone  befahren

25 Euro

30 Euro

35 Euro

40 Euro

Einbahnstraße oder Kreisverkehr vorschriftswidrig in falscher Richtung befahren

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Mehr als Schrittgeschwindigkeit in freigegebener Fußgängerzone

15 Euro

 

30 Euro

 

Das Radfahr-Verbot missachtet

25 Euro

30 Euro

35 Euro

40 Euro

Trotz Schutzstreifen Rechtsfahrgebot missachtet

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Verstoß gegen das Rechtsfahr-Gebot

15 Euro

25 Euro

   

Fehler beim Linksabbiegen (direkt oder indirekt)

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen

   

70 Euro, 1 Punkt

 

Nebeneinander fahren

 

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Freihändig fahren

5 Euro

     

Mitnahme eines Kindes ohne vorschriftsmäßige Sicherung

5 Euro

     

Mitnahme einer Person ab 7 Jahren auf einsitzigem Rad oder im Anhänger

5 Euro

     

Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht

20 Euro

 

25 Euro

35 Euro

Die Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht verschmutzt, verdeckt, nicht benutzt

20 Euro

 

25 Euro

35 Euro

Eine Klingel nicht vorhanden, nicht betriebsbereit oder nicht zulässig

15 Euro

     

Bremsen nicht vorhanden, nicht zulässig oder nicht betriebsbereit

10 Euro

     

Das Fahrzeug nicht verkehrssicher

80 Euro

     

Anweisungen/Zeichen der Polizei missachtet

25 Euro

     

Bei unzulässige Nutzung von elektronischen Geräten (Mobiltelefon)

55 Euro

     

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

60 Euro + 1 Punkt

--

100 Euro + 1 Punkt

120 Euro + 1 Punkt

Die Ampel war län­ger als eine Sekunde rot

100 Euro + 1 Punkt

--

160 Euro + 1 Punkt

180 Euro + 1 Punkt

Grüner Pfeil: Vor dem Abbiegen nicht angehalten

35 Euro

50 Euro

75 Euro

--

Geschlossene Schranke am Bahndamm missachtet

350 Euro + 2 Punkte

     

Zebrastreifen: Vorrang des Fußverkehrs missachtet

40 Euro

     

Fahren mit beeinträchtigtem Gehör durch Gerät (z.B. zu laute Kopfhörer)

15 Euro

     

* Bußgeld ab 09.11.2021; Quelle: ADFC