Bußgeldtabelle für Radfahrer
Der Radfahrer an sich ist ein friedlicher, gesetzestreuer Mitbürger.
Aber auch für Radfahrer kann es keinen rechtsfreien Raum geben, obwohl einige schwarze Schafe sich so aufführen.
Woran diese Rowdys nicht denken, es gibt auch Bußgelder für Verstöße, die explizit durch diese schwarzen Schafe verursacht werden.
Autofahrer müssen sich für alles rechtfertigen, während die Rowdy-Radfahrer mit Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten ungeschoren davon kommen.
Und das Ganze wahrscheinlich nur, weil sie nicht identifizierbar sind.
Fahrrad: Verstöße und Bußgelder in der Übersicht
Vorwurf | Bußgeld | Mit Behinderung | Mit Gefährtung | Mit Unfall |
---|---|---|---|---|
Radweg nicht benutzt |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
Radweg in falscher Richtung befahren(wenn andere Richtung vorhanden) |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt |
55 Euro |
70 Euro |
80 Euro |
100 Euro |
Vorschriftswidrig einen Gehweg befahren |
55 Euro |
70 Euro |
80 Euro |
100 Euro |
Nicht freigegebenen gekennzeichneten Gehweg/Fußgängerzone befahren |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
40 Euro |
Einbahnstraße oder Kreisverkehr vorschriftswidrig in falscher Richtung befahren |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
Mehr als Schrittgeschwindigkeit in freigegebener Fußgängerzone |
15 Euro |
30 Euro |
||
Das Radfahr-Verbot missachtet |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
40 Euro |
Trotz Schutzstreifen Rechtsfahrgebot missachtet |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
Verstoß gegen das Rechtsfahr-Gebot |
15 Euro |
25 Euro |
||
Fehler beim Linksabbiegen (direkt oder indirekt) |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
Beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen |
70 Euro, 1 Punkt |
|||
Nebeneinander fahren |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Freihändig fahren |
5 Euro |
|||
Mitnahme eines Kindes ohne vorschriftsmäßige Sicherung |
5 Euro |
|||
Mitnahme einer Person ab 7 Jahren auf einsitzigem Rad oder im Anhänger |
5 Euro |
|||
Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht |
20 Euro |
25 Euro |
35 Euro |
|
Die Beleuchtung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht verschmutzt, verdeckt, nicht benutzt |
20 Euro |
25 Euro |
35 Euro |
|
Eine Klingel nicht vorhanden, nicht betriebsbereit oder nicht zulässig |
15 Euro |
|||
Bremsen nicht vorhanden, nicht zulässig oder nicht betriebsbereit |
10 Euro |
|||
Das Fahrzeug nicht verkehrssicher |
80 Euro |
|||
Anweisungen/Zeichen der Polizei missachtet |
25 Euro |
|||
Bei unzulässige Nutzung von elektronischen Geräten (Mobiltelefon) |
55 Euro |
|||
Missachtung des Rotlichts an der Ampel |
60 Euro + 1 Punkt |
-- |
100 Euro + 1 Punkt |
120 Euro + 1 Punkt |
Die Ampel war länger als eine Sekunde rot |
100 Euro + 1 Punkt |
-- |
160 Euro + 1 Punkt |
180 Euro + 1 Punkt |
Grüner Pfeil: Vor dem Abbiegen nicht angehalten |
35 Euro |
50 Euro |
75 Euro |
-- |
Geschlossene Schranke am Bahndamm missachtet |
350 Euro + 2 Punkte |
|||
Zebrastreifen: Vorrang des Fußverkehrs missachtet |
40 Euro |
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Fahren mit beeinträchtigtem Gehör durch Gerät (z.B. zu laute Kopfhörer) |
15 Euro |
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* Bußgeld ab 09.11.2021; Quelle: ADFC |