Wie muss ein verkehrssicheres Fahrrad aussehen?
Zwischen einem Erwachsenen- und einem Kinderfahrrad gibt es Sicherheitstechnisch keine Unterschiede. Um sich im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, müssen sie in Deutschland alle eine festgelegte Mindestausstattung vorweisen .
Alle Fahrräder müssen mindestens mit folgendem ausgestattet sein :
- zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)
- eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte (keine Hupe)
- eine Lampe (vorne)
- ein weißer Reflektor (vorne)
- ein rotes Rücklicht. Blinkende Modelle sind unzulässig.
- ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Reflektor können integriert sein.
- vier gelbe Reflektoren (Katzenaugen), zwei in jedem Rad, in den Speichen oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.
- rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
- Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Alternativ sind mittlerweile auch abnehmbare Akku- und Batterieleuchten erlaubt, die das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben („K-Nummer“).
Fehlt diese Ausstattung darf ein Fahrrad nicht im Verkehr gefahren werden. Auch tagsüber muss die Beleuchtung funktionieren und die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.