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Wie muss ein verkehrssicheres Fahrrad aussehen?

Zwischen einem Erwachsenen- und einem Kinderfahrrad gibt es Sicherheitstechnisch keine Unterschiede. Um sich im Straßenverkehr bewegen zu dürfen, müssen sie in Deutschland alle eine festgelegte Mindestausstattung vorweisen .


Alle Fahrräder müssen mindestens mit folgendem ausgestattet sein :

  • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse)

  • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte (keine Hupe)

  • eine Lampe (vorne)

  • ein weißer Reflektor (vorne)
  • ein rotes Rücklicht. Blinkende Modelle sind unzulässig.

  • ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Reflektor können integriert sein.

  • vier gelbe Reflektoren (Katzenaugen), zwei in jedem Rad, in den Speichen oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.

  • rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind

  • Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Alternativ sind mittlerweile auch abnehmbare Akku- und Batterieleuchten erlaubt, die das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben („K-Nummer“).

Fehlt diese Ausstattung darf ein Fahrrad nicht im Verkehr gefahren werden. Auch tagsüber muss die Beleuchtung funktionieren und die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.